Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen kritsiert den Gesetztesentwurf und fordert eine klare Definition des Beteiligungsprozesses
Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) kritisiert den Gesetzentwurf zur Einführung des Erprobungsparagrafen, der in der kommenden Woche erstmals im Landtag beraten wird. Die Gesetzesänderung soll den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume einräumen. LEBK sieht vor allem Handlungsbedarf beim Beteiligungsprozess. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier