Zumeldung zur Pressemitteilung des Kultusministeriums „Landesregierung richtet einen Landeselternbeirat für Kitas und Kindertagespflege ein“

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, einen Landeselternbeirat für die Kindertagesbetreuung einzurichten. Die entsprechende Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) hat das Kabinett in dieser Woche beschlossen. Nun geht der Gesetzentwurf zur Beratung in den Landtag. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für die Stärkung der Mitwirkung von Eltern im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

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Pressemitteilung der LEBK zum Fachkräfte-Radar der Bertelsmann-Stiftung für Kita und Grundschule

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) sieht verkürzte Betreuungszeiten als pauschaler Lösungansatz kritisch und fordert stattdessen kreative Lösungen, die pädagogische Fachkräfte entlasten, aber dem Rechtsanspruch der Kinder auf Förderung sowie dem Betreuungsbedarf der Eltern dennoch gerecht werden. Die ganze Pressemeldung lesen Sie hier

Desina Muth zur neuen Bundeselternsprecherin gewählt

In der heutigen Delegiertenversammlung der Bundeselternvertretung der Kinder und Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKI) in Leipzig haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer mit großer Mehrheit LEBK-Vorstandsmitglied Desina Muth zur neuen Bundeselternsprecherin gewählt. Der Vorstand der LEBK gratuliert Desina Muth herzlich zur Wahl und wünscht ihr für die zweijährige Amtszeit viel Erfolg und gutes Gelingen. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier

Frühkindliche Bildung: Landtag berät am 9. November über die Kita-Öffnungsklausel

Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen kritsiert den Gesetztesentwurf und fordert eine klare Definition des Beteiligungsprozesses

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) kritisiert den Gesetzentwurf zur Einführung des Erprobungsparagrafen, der in der kommenden Woche erstmals im Landtag beraten wird. Die Gesetzesänderung soll den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume einräumen. LEBK sieht vor allem Handlungsbedarf beim Beteiligungsprozess. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier

Statement der LEBK zu einer möglichen Öffnungsklausel im Kitagesetz:

Dem Gedanken hinter dem vom Städtetag ins Spiel gebrachten „Zukunftsparagraphen“, der den Kommunen mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume ermöglichen soll, steht die LEBK-BW grundsätzlich offen gegenüber. Den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kommunen kann am ehesten mit individuellen und vor Ort erarbeiteten Lösungsansätzen begegnet werden. Grundbedingungen für die LEBK sind aber, dass weiterhin eine qualitativ hochwertige Bildung garantiert wird und Vorgaben und Grundlagen des SGB VIII unberührt bleiben. Außerdem müssen Lösungen von allen Beteiligten vor Ort – neben Fachkräften, Trägern und Verwaltung auch zwingend die Eltern – gemeinsam erarbeitet und diese dann auch von allen Beteiligten mitgetragen werden können. Aus dem Zukunftsparagraphen darf kein Automatismus entstehen, der Träger und Einrichtungen unter Druck oder Zugzwang setzt. Aus unserer Sicht muss es im Gesetz eine klare Definition der Art der Beteiligung geben. Hier darf es keinen Spielraum geben, der von „Wir informieren alle“ über „Wir fragen mal nach“, „Wir holen Stellungnahmen ein“ bis zu „Wir lassen alle mitbestimmen“ reichen. Es muss ganz klar im Gesetz verankert sein, dass die Lösungen vor Ort von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet, gemeinsam getragen und gemeinsam umgesetzt werden müssen. 

Die LEBK-BW unterstützt die Forderung nach multiprofesionellen Teams in den Kitas. Die Zusammensetzung der Teams muss sich dabei am Kind und dessen Recht auf Bildung, Förderung, Entwicklung und die Achtung des Kindeswohls orientieren. Aus diesem Grund dürfen nur solche Kräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden können, die eine angemessene pädagogische Grundqualifikation vorweisen können. Wer mit den Kindern arbeitet, braucht pädagogische Erfahrung und Qualifikation, hinter diese Standards darf auch der Platz- und Personalmangel nicht zurückführen.

Pressemitteilung zum Vorstoß des Städtetags zu einem sogenannten Zukunftsparagraphen

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) unterstützt den Vorstoß des Städtetags zu einem sogenannten Zukunftsparagraphen. Angesichts des gravierenden Personalmangels in den Kindertageseinrichtungen muss das System der frühkindlichen Bildung und Betreuung schnellstens zukunftssicher gemacht werden.
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Pressemeldung: Bertelsmann Ländermonitor frühkindliche Bildung liefert alarmierende Zahlen für BW

Nach dem IQB-Bildungstrend ist der jüngste Ländermonitor frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung der nächste Tiefschlag für die Bildungspolitik im Land. Die Ergebnisse der Untersuchung sind für Baden-Württemberg alarmierend. Der Platzmangel hat dramatische Ausmaße angenommen. Hauptgrund ist der gravierende Personalmangel in den Kitas. Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen fordert jetzt gemeinsames Handeln von Politik, Praxis und Eltern.

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