Wahl des ersten Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung steht an

Nach der gesetzlichen Verankerung der Kindertagespflege und der Einrichtung eines Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung hat das Kultusministerium im Januar zur Kandidatur aufgerufen. Rund 140 Elternbeiräte sowie Vertreterinnen und Vertreter von Gesamtelternbeiräten sind diesem Aufruf gefolgt.

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Zumeldung der Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen auf die heutige Pressemitteilung des Kultusministeriums

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) begrüßt den heutigen Wahlaufruf von Staatssekretär Volker Schebesta zur Wahl des ersten institutionellen Landeselternbeirats für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Meilenstein für die Mitbestimmung der Eltern im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung.Seit der Gründung im Frühjahr 2020 setzt sich die LEBK intensiv für die institutionelle Verankerung eines Landeselternbeirats im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ein. Die heutige Ankündigung ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs mit dem Kultusministerium, den Landtagsfraktionen, den kommunalen Landesverbänden sowie den Landesverbänden der Kita-Träger, Gewerkschaften und Bildungsorganisationen.Wir rufen alle Elternvertretungen in Baden-Württemberg – sei es in Elternbeiräten, Gesamtelternbeiräten oder die Eltern von Kindern in der Kindertagespflege – auf, sich aktiv an diesem Wahlprozess zu beteiligen. Eine starke und legitimierte Elternvertretung ist entscheidend, um die Interessen der Kinder und Familien wirkungsvoll zu vertreten und die Qualität der frühkindlichen Bildung langfristig zu sichern.Die LEBK-BW wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und Elternvertretungen gerne mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen. Gemeinsam können wir die Zukunft unserer Kinder positiv gestalten und ihre Bildungsbedingungen nachhaltig verbessern.

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Zumeldung zur Pressemitteilung des Kultusministeriums „Landesregierung richtet einen Landeselternbeirat für Kitas und Kindertagespflege ein“

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, einen Landeselternbeirat für die Kindertagesbetreuung einzurichten. Die entsprechende Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) hat das Kabinett in dieser Woche beschlossen. Nun geht der Gesetzentwurf zur Beratung in den Landtag. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für die Stärkung der Mitwirkung von Eltern im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

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Pressemitteilung der LEBK zum Fachkräfte-Radar der Bertelsmann-Stiftung für Kita und Grundschule

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) sieht verkürzte Betreuungszeiten als pauschaler Lösungansatz kritisch und fordert stattdessen kreative Lösungen, die pädagogische Fachkräfte entlasten, aber dem Rechtsanspruch der Kinder auf Förderung sowie dem Betreuungsbedarf der Eltern dennoch gerecht werden. Die ganze Pressemeldung lesen Sie hier

Desina Muth zur neuen Bundeselternsprecherin gewählt

In der heutigen Delegiertenversammlung der Bundeselternvertretung der Kinder und Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKI) in Leipzig haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer mit großer Mehrheit LEBK-Vorstandsmitglied Desina Muth zur neuen Bundeselternsprecherin gewählt. Der Vorstand der LEBK gratuliert Desina Muth herzlich zur Wahl und wünscht ihr für die zweijährige Amtszeit viel Erfolg und gutes Gelingen. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier

Frühkindliche Bildung: Landtag berät am 9. November über die Kita-Öffnungsklausel

Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen kritsiert den Gesetztesentwurf und fordert eine klare Definition des Beteiligungsprozesses

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) kritisiert den Gesetzentwurf zur Einführung des Erprobungsparagrafen, der in der kommenden Woche erstmals im Landtag beraten wird. Die Gesetzesänderung soll den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume einräumen. LEBK sieht vor allem Handlungsbedarf beim Beteiligungsprozess. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier

Statement der LEBK zu einer möglichen Öffnungsklausel im Kitagesetz:

Dem Gedanken hinter dem vom Städtetag ins Spiel gebrachten „Zukunftsparagraphen“, der den Kommunen mehr Flexibilität und größere Handlungsspielräume ermöglichen soll, steht die LEBK-BW grundsätzlich offen gegenüber. Den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kommunen kann am ehesten mit individuellen und vor Ort erarbeiteten Lösungsansätzen begegnet werden. Grundbedingungen für die LEBK sind aber, dass weiterhin eine qualitativ hochwertige Bildung garantiert wird und Vorgaben und Grundlagen des SGB VIII unberührt bleiben. Außerdem müssen Lösungen von allen Beteiligten vor Ort – neben Fachkräften, Trägern und Verwaltung auch zwingend die Eltern – gemeinsam erarbeitet und diese dann auch von allen Beteiligten mitgetragen werden können. Aus dem Zukunftsparagraphen darf kein Automatismus entstehen, der Träger und Einrichtungen unter Druck oder Zugzwang setzt. Aus unserer Sicht muss es im Gesetz eine klare Definition der Art der Beteiligung geben. Hier darf es keinen Spielraum geben, der von „Wir informieren alle“ über „Wir fragen mal nach“, „Wir holen Stellungnahmen ein“ bis zu „Wir lassen alle mitbestimmen“ reichen. Es muss ganz klar im Gesetz verankert sein, dass die Lösungen vor Ort von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet, gemeinsam getragen und gemeinsam umgesetzt werden müssen. 

Die LEBK-BW unterstützt die Forderung nach multiprofesionellen Teams in den Kitas. Die Zusammensetzung der Teams muss sich dabei am Kind und dessen Recht auf Bildung, Förderung, Entwicklung und die Achtung des Kindeswohls orientieren. Aus diesem Grund dürfen nur solche Kräfte auf den Personalschlüssel angerechnet werden können, die eine angemessene pädagogische Grundqualifikation vorweisen können. Wer mit den Kindern arbeitet, braucht pädagogische Erfahrung und Qualifikation, hinter diese Standards darf auch der Platz- und Personalmangel nicht zurückführen.

Pressemitteilung zum Vorstoß des Städtetags zu einem sogenannten Zukunftsparagraphen

Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen (LEBK-BW) unterstützt den Vorstoß des Städtetags zu einem sogenannten Zukunftsparagraphen. Angesichts des gravierenden Personalmangels in den Kindertageseinrichtungen muss das System der frühkindlichen Bildung und Betreuung schnellstens zukunftssicher gemacht werden.
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Pressemeldung: Bertelsmann Ländermonitor frühkindliche Bildung liefert alarmierende Zahlen für BW

Nach dem IQB-Bildungstrend ist der jüngste Ländermonitor frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung der nächste Tiefschlag für die Bildungspolitik im Land. Die Ergebnisse der Untersuchung sind für Baden-Württemberg alarmierend. Der Platzmangel hat dramatische Ausmaße angenommen. Hauptgrund ist der gravierende Personalmangel in den Kitas. Die Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen fordert jetzt gemeinsames Handeln von Politik, Praxis und Eltern.

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